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Beirat Zucht: Regelungen für Hengstvorauswahlen und Körveranstaltungen verabschiedet

Theo Leuchten wirbt für Erhalt der Solidargemeinschaft

Fulda (fn-press). Im Rahmen der FN-Tagungen in Fulda hat auch der Beirat Zucht nach 2019 wieder in Form einer Präsenzsitzung getagt. In seiner Begrüßungsrede ging der Vorsitzende Theodor Leuchten (Ratingen) nicht nur auf die Geschehnisse der jüngeren Vergangenheit ein, sondern ließ die Ereignisse der gesamten Amtsperiode Revue passieren und nannte die wichtigsten Handlungsfelder für die Zukunft. Zu den wichtigsten Beschlüssen des Beirats gehörte die Verabschiedung von Regelungen für Hengstvorauswahlen und Körveranstaltungen für die deutschen Reitpferde.
 
Zu den Daueraufgaben der Bereichs Zucht der FN gehörte in den letzten Jahren die Begleitung der Umsetzung europäischer und nationaler Gesetze, was zahlreiche, kurzfristige Stellungnahmen erforderte, um Schlimmeres zu verhindern und Schaden von der deutschen Pferdezucht abzuwenden. „Unser Fokus lag auf der Arbeit für die Zuchtverbände in Brüssel und Berlin“ sagte Leuchten in seinem Rückblick und lobte in diesem Zusammenhang die gute Zusammenarbeit mit den Tierzuchtbehörden der Länder. Besondere Sorgen hatte zuletzt das EU-Tiergesundheitsrecht hervorgerufen, wonach die Zuständigkeit der Zuchtverbände für die Ausstellung von Equidenpässen kurzfristig in Gefahr geraten war. „In den letzten sechs Monaten haben wir seitens der FN auf Bundes-, Landes- und WBFSH-Ebene massiv interveniert. Anfang Juni gab es dann die Kehrtwende und erfreulicherweise können wir die Pässe weiter ausstellen. Es war aber eine Zitterpartie“, so Leuchten.

Ein weiteres Thema war die Tierzucht-Durchführungs-Verordnung. Gerade noch vor der Sommerpause des Bundesrates ust es gelungen, die bisherigen Auflagen für nationale Besamungsstationen zu erhalten. „Hier wäre beinahe der Passus eingefügt worden, dass künftig die deutlich aufwändigeren EU-Auflagen gelten sollten. Zum Glück konnten wir das noch verhindern“, sagte Leuchten. Als weiteres Beispiel für gelungene Interventionen in der Politik nannte er das Verbrauchsgüterkaufrecht. „Wir haben zwar nicht alle Wünsche erfüllt bekommen, müssen aber zufrieden sein, denn das Bundesjustizministerium kam uns nicht entgegen, sondern wollte im Gegenteil die Dauer der Beweislastumkehr sogar verlängern“, so Leuchten. Man werde aber aufmerksam beobachten, wie sich die übrigen EU-Mitgliedstaaten in dieser Sache positionieren, um das Thema gegebenenfalls wieder aufzugreifen.

Zu den Herausforderungen, denen sich der neue Vorstand Zucht auch in Zukunft wird stellen müssen, gehören laut Leuchten unter anderem das Voranbringen der Gesundheitsdatenbank, der weitere Umgang mit Gendefekten und Genomik in der Pferdezucht, die Folgen des Brexits und der Datenaustausch mit der FEI, eine Positionierung zu neuen Züchtungsmethoden und natürlich das Thema Tierschutz. „Die Erwartungshaltung von Gesellschaft und Politik verändert sich rasant schnell, da ist ein Agieren mit nachhaltiger Wirkung notwendig. Nur zu reagieren endet meist nicht erfolgreich, wie das Beispiel Schenkelbrand zeigt. Aber wir haben daraus gelernt“, sagte Leuchten.

Einmal mehr warb Leuchten für den Erhalt einer Solidargemeinschaft innerhalb der deutschen Pferdezucht und schloss seine Rede mit einem optimistischen Ausblick: „Pferdezucht und Pferdemarkt sind stabil. Die Nachfrage nach gesunden und rittigen Pferden, aber natürlich auch typvollen Pferde, ist über alle Rassen hinweg groß. Das ist es, was die Leute suchen. Die Chancen waren noch nie so gut, Pferde zu vermarkten, wie jetzt.“

Regelungen für Hengstvorauswahlen und Körveranstaltungen
Eines der zentralen Themen, mit dem sich die Zuchtverbände aktuell beschäftigen oder sich zumindest in naher Zukunft befassen müssen, ist die Körung. Durch die neuen BME-Leitlinien „Tierschutz im Pferdesport“ wurde eine Diskussion über Körinhalte und eine Verschiebung des Körzeitpunkts ausgelöst. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der FN hatte in diesem Zusammenhang nicht nur Vorschläge für die künftige Terminplanung entworfen, sondern auch Regelungen für Hengstvorauswahlen und Körveranstaltungen. Der Beirat Zucht beschloss einstimmig, diese Regelungen künftig als Anlage 5 der Zuchtverbandsordnung (ZVO) hinzuzufügen. Danach müssen sich unter anderem die Teilnehmer an Hengstvorauswahlen und Körungen (Hengsteigentümer, Betreiber der Vorbereitungsställe und deren Mitarbeiter, Mitarbeiter bei Körveranstaltungen) während der Vorbereitung von Hengsten auf Hengstvorauswahlen und Körveranstaltungen zur Einhaltung der ethischen Grundsätze der FN sowie zur sportlich fairen Haltung gegenüber dem Pferd und untereinander verpflichten. Die Regelungen geben darüber hinaus vor, dass die Ausrüstung und das Bewegen der Hengste sowie die Ausrüstung der Vorführer sich an den Richtlinien für Reiten und Fahren, den Grundsätzen der Unfallverhütung und den Vorgaben der BMEL-Leitlinie „Tierschutz im Pferdesport“ orientieren. Für die Einhaltung sind die bereits definierten Teilnehmer an Hengstvorauswahlen und Körungen verantwortlich. Ganz neu ist der vorgeschriebene Einsatz von Stewards, die das Training, die Vorbereitung und das Bewegen der Hengste auf den dafür vorgegebenen Plätzen beaufsichtigen. Auf einigen Körplätzen konnten damit schon positive Erfahrungen gesammelt werden, aus dem Grund soll dies nun verpflichtend vorgeschrieben werden.

Weitere ZVO-Änderungen beschlossen
Darüber hinaus wurden weitere Änderungen in der ZVO beschlossen. So wurde rasseübergreifend die SNP-basierte Abstammungsüberprüfung als vierte Methode der Abstammungssicherung zugelassen. Hierbei werden mittels molekulargenetischer Diagnostik im Labor nicht die sogenannten Mikrosatellitenmarker untersucht, sondern andere genomische Marker, die Einzelnukleotidpolymorphismen (im Englischen Single Nucleotide Polymorphism, kurz SNP). Zur Analyse werden für beide Untersuchungen Haarproben des Pferdes verwendet.

Weitere Beschlüsse des Beirats Zucht betreffen insbesondere die Pony- und Kleinpferderassen:
Bei den Deutschen Classic Ponys sind ab nächsten Jahr die beiden Rassen Nederlands Appaloosa Pony (bis 112 cm) und British Spotted Pony (bis 112 cm) nicht mehr zur Veredlung zugelassen.
Bei den Haflingern wurden die Vorgaben in den Grundsätzen der Ursprungszuchtbücher in das Zuchtprogramm eingearbeitet, u.a. Übernahme der Zuchtzielbeschreibung des Ursprungszuchtbuchs, ebenso die Berechnung des zulässigen genealogischen ox-Anteils zur Herauszucht von arabischem Vollblut aus der Zucht. Gemäß der gemeinsamen Grundsätze der Ursprungszuchtbücher ist maximal ein zusätzlicher genealogischer ox-Anteil von 1,56 Prozent zulässig, berechnet über sechs Generationen väter- und mütterlicherseits. Die Mindestgröße bei den Haflingern wurde von 142 cm auf zirka 144 cm erhöht.

Für Irish Cob ist nun auch eine Hengstleistungsprüfung verpflichtend vorgeschrieben. Diese kann als Feldprüfung oder durch Turniersporterfolge nachgewiesen werden. Es werden folgende Leistungsprüfungen der LP-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung anerkannt: Feldprüfung – Zuchtrichtung Reiten/Wesenstest beziehungsweise Zuchtrichtung Fahren/Wesenstest.

Bei den New Forest Ponys wurden vom Ursprungszuchtbuch die zugelassenen Farben bei den Ponys neu definiert. Zugelassen sind nun alle Grundfarben, Schimmel, Stichel und Isabellen. Dagegen sind Weißisabellen und weitere Aufhellungen (wie bspw. Falbe, Pearl, Mushroom, Silber Sunshine) nur im Anhang eintragungsfähig. Ferner müssen ab dem Zuchtjahr 2021 nur noch alle neu einzutragenden Hengste und Stuten auf den Gendefekt für Myotonie untersucht werden, wenn sie aus Trägerlinien stammen bzw. bei denen der Verdacht besteht, dass sie Träger sind. Diese Hengste dürfen nur dann in das Hengstbuch I oder II eingetragen werden, wenn sie keine Anlagenträger sind. Ab dem Zuchtjahr 2021 dürfen außerdem Hengste nur dann in das Hengstbuch I oder II eingetragen werden oder eingetragen sein, wenn sie frei vom dem Gen für PSSM 1 sind. Die Ergebnisse der Gentests werden im Zuchtbuch vermerkt sowie auf der Internetseite der FN veröffentlicht.

Bei den Welsh Ponys wurden neue Kriterien für den Leistungsnachweis durch überdurchschnittliche Eigen- beziehungsweise Vererbungsleistung erstellt. So werden beispielsweise für den Gesamt- oder Reservesieger bei einer internationalen Welsh-Schau 8 beziehungsweise 5 Punkte vergeben, für den Sektionssieger gibt es 2 Punkte. Für den Tages- oder Reservetagessieger bei einer IG Welsh-Bundesschau oder einer vergleichbaren Schau im Ausland gibt es 5 beziehungsweise 4 Punkte, siegt ein Sohn oder eine Tochter bei einer solchen Schau, werden dafür beispielsweise 4 Punkte angerechnet. Insgesamt muss ein sechsjähriges oder älteres Pony 10 Punkte erreicht haben, um als leistungsgeprüft zu gelten.

Um den Titel „Leistungshengst“ erhalten zu können, muss ein Welsh Pony Hengst ab diesem Jahr beim Bundesweiten Championat des Freizeitpferdes/-ponys oder beim Süddeutschen Championat des Freizeitpferdes/-ponys eine Mindestgesamtpunktzahl von 75 Punkten erzielen, wobei keine Wertnote unter 5,0 liegen darf.

Die aktualisierte ZVO sowie die Grundsätze sind in Kürze auf der Internetseite der FN www.pferd-aktuell.de/pferdezucht/zuchtverbandsordnung zu finden.





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