
An dieser Stelle sei nochmal darauf hingewiesen, daß die Abfohlmeldungen satzungsgemäß innerhalb der ersten 28 Tage nach Fohlengeburt entsprechend ausgefüllt als Ergebnismeldung an den Pferdezuchtverband gesendet wird. Es ist durchaus möglich, dass Sie in Einzelfällen Abfohlmeldungen fremder Verbände erhalten haben. Dies bedeutet nicht, dass Sie die Abfohlmeldung dem fremden Verband zusenden müssen. Sie können diese an unseren in Zuchtverband senden. Die Fohlen können bereits mit Abgabe der Abfohlmeldung zur Fohlenschau angemeldet werden. Ebenso können Sie das PRPS-Anmeldeformular, welches im Internet zum Download bereit steht, verwenden. Bitte melden Sie Ihr Fohlen rechtzeitig zur Fohlenschau an (Meldeschluss: 21 Tage vor dem entsprechenden Prämierungs-Termin). Beachten Sie die deutlich günstigeren Kosten für die Fohlenregistrierung auf zentralen Fohlenschauen.
H.-W. Kusserow / Zuchtleitung
Landwirtsschalftskammer Rheinland-Pfalz
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